Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind globale Themen von hoher wirtschaftlicher, aber auch sicherheitspolitischer Bedeutung. Die nationale Gesetzgebung ist durch internationale Vorgaben, wie zum Beispiel EU-Geldwäscherichtlinien, geprägt. Neben den strafrechtlichen Aspekten hat auch die Prävention große Bedeutung. Die Unternehmen, die sich durch geldwäscherechtliche Pflichten vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung schützen sollen, sind teilweise weltweit tätig. Dieser globalen Ausrichtung steht in Deutschland im Nichtfinanzsektor die Länderzuständigkeit für die Aufsicht nach dem Geldwäschegesetz mit über 100 Aufsichtsbehörden auf unterschiedlichsten Verwaltungsebenen gegenüber. In der praktischen Aufsichtswahrnehmung handelt es sich um ein noch relativ neues Rechtsgebiet, das erst im Anschluss an die FATF-Deutschlandprüfung im Jahr 2009 mit Leben gefüllt wurde.
Geldwäsche
Darmstädter Arbeitskreis Geldwäscheprävention
Im Frühling 2010 fand beim Regierungspräsidium Darmstadt eine erste bundesweite Tagung unter dem Titel „Herausforderung Geldwäschebekämpfung“ statt. Über 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ministerien und Mittelbehörden aus acht Bundesländern sowie Fachreferenten des Bundeskriminalamtes, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der Landeskriminalämter Hessen und Berlin und der Arbeitsgemeinschaft Hessen der Industrie- und Handelskammern nahmen an dieser Veranstaltung teil. Thema war die neue Aufgabe „Aufsicht nach dem Geldwäschegesetz im Nichtfinanzsektor“.
Im Anschluss an diese erfolgreiche Auftaktveranstaltung wurde eine informelle Kooperation mit regelmäßigen Treffen vereinbart. Dieser informelle Arbeitskreis wurde später in „Darmstädter Arbeitskreis Geldwäscheprävention“ umbenannt.
Ziele
- Bundesweiter informeller Austausch von Informationen, Erfahrungen und Kontakten bei jährlichen Tagungen
- Interdisziplinäres Bewusstsein schaffen durch Teilnahme von zum Beispiel Polizei, Finanzverwaltung, Zoll, Staatsanwaltschaften, Industrie- und Handelskammern
- Bei Bedarf: Länderübergreifende/koordinierende Arbeitsgruppen, zum Beispiel zur Benennung und Kommunikation von Umsetzungsproblemen oder Erstellen von bundeseinheitlichem Informationsmaterial
- Kontaktherstellung und -pflege zum Austausch im dienstlichen Alltag.
Mittlerweile findet in Darmstadt jährlich eine zweitägige Tagung des Arbeitskreises statt. Über 100 Teilnehmende unterschiedlichster Behörden und Institutionen aus ganz Deutschland informieren sich am ersten Tag durch Fachvorträge renommierter Referenten über aktuelle Themen. Die große Gruppe der nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten wird dabei insbesondere durch die Kammern repräsentiert. Am zweiten Tag schließt sich eine interne Arbeitstagung der Aufsichtsbehörden und Ressorts an. Der Arbeitskreis ist als „Darmstadt Working Group“ mehrfach im FATF-Follow-Up-Bericht 2012 für Deutschland als Austauschforum unter dem Aspekt Koordinierung auf Arbeitsebene erwähnt. Dieses freiwillige Engagement des Regierungspräsidiums Darmstadt, einem großen Teilnehmerkreis für den Nichtfinanzsektor eine Informationsvermittlung auf hohem Niveau sowie intensiven fachlichen Austausch zu ermöglichen, hat in Deutschland Alleinstellungsmerkmal und genießt bundesweit hohes Ansehen.