Geldwäschebeauftragte

Anzeigen im Zusammenhang mit der Bestellung oder Entpflichtung von (Gruppen-)Geldwäschebeauftragten können Sie über das digitale Formular Online-Anzeige zu Geldwäschebeauftragten an das Regierungspräsidium Darmstadt übermitteln.

Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit für folgende Sachverhalte:

  • Anzeige der Bestellung oder der Entpflichtung einer/eines Geldwäschebeauftragten und/oder einer Stellvertretung.
  • Anzeige der Bestellung oder der Entpflichtung einer/eines Gruppengeldwäschebeauftragten und/oder einer Stellvertretung.

Bitte verwenden Sie für Ihre digitalen Mitteilungen einen aktuellen Browser, da Sie ansonsten gegebenenfalls eine Fehlermeldung erhalten. Falls sie der Behörde die Mitteilung lieber per Post, Fax oder E-Mail übermitteln wollen, wenden Sie sich bitte an die auf der Homepage angegebene Kontaktperson.

Sonstige Mitteilungen, wie zum Beispiel Änderungen der Mailadresse, Namensänderung nach Heirat et cetera teilen Sie bitte weiterhin per Post, E-Mail oder Telefax mit.

Nicht alle Verpflichteten des Geldwäschegesetzes müssen eine Geldwäschebeauftragte oder einen Geldwäschebeauftragten bestellen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie am Einfachsten, wenn Sie über den Link die Online-Anzeige aufrufen: Auf der Startseite unter „Voraussetzungen“ können Sie nachlesen, wann die Besetzung dieser Funktion erforderlich ist.

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