Edelkrebs im Wasser von oben zu sehen

Edelkrebs

Ausgangslage und Handlungsbedarf

Der Edelkrebs war bis Ende des 19. Jahrhundert in Mitteleuropa weit verbreitet. Jedoch brachen die Bestände durch den Ausbruch der sogenannten Krebspest ein. Als Krebspest bezeichnet man eine Pilzerkrankung, welche von nichtheimischen Krebsen übertragen wird. In Südhessen sind nur noch wenige isolierte Populationen unter anderem in den Gewässern der Gersprenz, Kinzig, Mümling und Weschnitz vorhanden. Diese Bestände haben leider keinen natürlichen Ursprung, sondern gehen auf frühere Besatzmaßnahmen zurück. In Deutschland ist die Art des Edelkrebses vom Aussterben bedroht und ist nach der Bundesartenschutzverordnung streng geschützt. Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie führt die Art im Anhang V auf, woraus ein ganzjähriges Fang- und Entnahmeverbot resultiert.

Schutzmaßnahmen – was ist zu tun?

Leider besteht derzeit noch kein landesweites Artenhilfskonzept. Derzeit werden Maßnahmen zum Schutz vor einwandernden nichtheimischen Krebsarten in Verbindung mit Verbesserungen der Gewässerstruktur sowie der Wasserqualität als auch der Besatz in geeigneten Gewässern durchgeführt. Diese Besatzmaßnahmen sollten dabei in Form von mehrjährigen Projekten erfolgen, um möglichst erfolgreiche Ergebnisse zu erzielen. Ein sehr wichtiges Thema ist die Seuchenhygiene. Um das Risiko einer unbeabsichtigten Übertragung der Krebspest zu minimieren, wird die regelmäßige Desinfektion von Angelgeräten und Watbekleidung vor Benutzung in Gewässern mit Edelkrebsbestand dringend empfohlen. Dies gilt gleichermaßen für die Desinfektion von Baumaschinen und Arbeitsgeräten vor der Umsetzung von Unterhaltungs- und Baumaßnahmen.

Sachstand – Planung und Praxis

Die bisherigen Maßnahmen des Regierungspräsidiums Darmstadt fokussieren sich auf die Sicherung eines größeren Bestandes, welcher 2009 nördlich von Wiesbaden in einem Naturschutzgebiet gefunden wurde. Da dort besonders viele Tiere vorhanden waren, wurde ein Teil der Tiere in ein geeignetes Gewässer umgesiedelt. Dieses Besatzgewässer muss dabei einige Kriterien erfüllen:

  • Kein Bestand von amerikanischen Signal- oder Kamberkrebsen;
  • Verzicht auf Fischbesatz, da mit dem Besatz der Erreger der Krebspest eingebracht werden könnte;
  • Möglichst geringer Bestand an Raubfischen, insbesondere Aal;
  • Möglichst isolierte Lage des Besatzgewässers;
  • Geeignete Gewässergüte und Gewässerstruktur.

Der Schutz des Edelkrebses soll in Südhessen weiter vorangetrieben werden. Dafür erarbeitet das Regierungspräsidium Darmstadt einen Bewirtschaftungsplan, welche die notwendigen Maßnahmen in Absprache mit den Beteiligten vor Ort festlegt. Zusätzlich werden regelmäßig Untersuchungs- und Forschungsaufträge vergeben.

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