Ein Bieber steckt am Ufer eines Gewässers den Kopf ins Wasser.

Artenhilfsmaßnahmen - Praktische Hilfe für heimische Arten

Im Mittelpunkt der Maßnahmen stehen insbesondere Arten des Anhangs IV der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie), die sich in Hessen in einem schlechten Erhaltungszustand befinden. Hinzu kommen Arten für die landesweit oder regional eine besondere Verantwortung besteht.

Als Obere Naturschutzbehörde fördert das Regierungspräsidium Darmstadt u. a. folgende Arten: Äskulapnatter – Moorfrosch – Knoblauchkröte – Wechselkröte – Kreuzkröte - Haarstrangwurzeleule – Trauerwidderchen - Heller und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling – Dolden-Winterlieb – Arnika. Die Obere Naturschutzbehörde ist darüber hinaus auch für das Bibermanagement im Regierungsbezirk zuständig, siehe unten.

Als Obere Fischereibehörde fördert das Regierungspräsidium Darmstadt die Wiederansiedlung des Atlantischen Lachses und Arten wie zum Beispiel Schlammpeitzger - Edelkrebs - Steinkrebs - Bachmuschel (Näheres finden Sie unter Fischerei/Fischartenschutz).

Die Realisierung der Maßnahmen erfolgt durch verschiedene Behörden und Partner vor Ort. Bewirtschaftungspläne für Arten nach § 5 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) dienen der Abstimmung und Vereinbarung der Maßnahmenumsetzung. Sie bauen im Regelfall auf fachlichen Artenhilfskonzepten des Landes Hessen auf und legen fest, was, wo, von wem zur Unterstützung einer Art konkret getan werden soll.

Weitere Informationen bieten die unten stehenden Downloads für Artenberichte und Faltblätter sowie die Links. Über den NATUREG-Viewer können Sie Rasterkarten zur Verbreitung einzelner Tier- und Pflanzenarten abrufen.

Bibermanagement

Sie suchen einen Ansprechpartner zum Thema Biber und Bibermanagement im Regierungsbezirk Darmstadt?

Servicestelle Naturschutz - Schutzgebiete

V 53.2

Anfragen, Auskunftsersuche oder Meldungen im Zusammenhang mit bestehenden und potentiellen Bibervorkommen (insbesondere auch bei Vorhaben an Gewässern) sowie Biberaktivitäten und möglichen Konflikten richten Sie bitte an das Dezernat V 53.2 Naturschutz, (Schutzgebiete und biologische Vielfalt).