Als Obere Naturschutzbehörde fördert das Regierungspräsidium Darmstadt u. a. folgende Arten: Äskulapnatter – Moorfrosch – Knoblauchkröte – Wechselkröte – Kreuzkröte - Haarstrangwurzeleule – Trauerwidderchen - Heller und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling – Dolden-Winterlieb – Arnika. Die Obere Naturschutzbehörde ist darüber hinaus auch für das Bibermanagement im Regierungsbezirk zuständig, siehe unten.
Als Obere Fischereibehörde fördert das Regierungspräsidium Darmstadt die Wiederansiedlung des Atlantischen Lachses und Arten wie zum Beispiel Schlammpeitzger - Edelkrebs - Steinkrebs - Bachmuschel (Näheres finden Sie unter Fischerei/Fischartenschutz).
Die Realisierung der Maßnahmen erfolgt durch verschiedene Behörden und Partner vor Ort. Bewirtschaftungspläne für Arten nach § 5 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) dienen der Abstimmung und Vereinbarung der Maßnahmenumsetzung. Sie bauen im Regelfall auf fachlichen Artenhilfskonzepten des Landes Hessen auf und legen fest, was, wo, von wem zur Unterstützung einer Art konkret getan werden soll.
Weitere Informationen bieten die unten stehenden Downloads für Artenberichte und Faltblätter sowie die Links. Über den NATUREG-Viewer können Sie Rasterkarten zur Verbreitung einzelner Tier- und Pflanzenarten abrufen.