Eine auf der Hand eines Wissenschaftlers befindliche Maus

Tierversuche

Aufgaben, Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Tierversuche

Die im Tierschutzgesetz (TSchG) festgeschriebene Verpflichtung, Tiere vor Schmerzen, Leiden und Schäden zu bewahren, gilt auch für den Bereich der Wissenschaft und Forschung. Obwohl in der biomedizinischen Forschung zunehmend mit In-vitro-Methoden gearbeitet wird, kann nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft auf Tierversuche nicht gänzlich verzichtet werden. Die Durch-führung von Versuchen an Wirbeltieren unterliegt der Genehmigungspflicht. In Hessen sind hier-für die Regierungspräsidien zuständig.

Am 26. Juni 2021 trat die jüngste Änderung des Tierschutzgesetzes in Kraft. Mit Verordnung vom  11. August 2021 wurden in diesem Zusammenhang auch die Verordnung zum Schutz von Tieren, die zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendet werden (Tier-schutz-Versuchstierverordnung - TierSchVersV) sowie die Versuchstiermeldeverordnung (Vers-TierMeldV) geändert. Die genannten Rechtsnormen dienen der nationalen Umsetzung der euro-päischen Versuchstier-Richtlinie 2010/63/EU, welche für EU-weit einheitliche Rahmenbeding-ungen zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere sorgt.

Die Richtlinie rückt insbesondere das Prinzip der Vermeidung, Verminderung und Verbesserung bei der Verwendung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken, das sogenannte "3R-Prinzip" (Replacement, Reduction, Refinement), stärker ins Zentrum aller Bemühungen. Mit der jüngsten
Rechtsänderung wurde die Genehmigungspflicht von Tierversuchen weiter ausgeweitet. Be-stimmte Arten von Tierver-suchen, die bislang lediglich bei der Behörde anzuzeigen waren, bei-spielsweise gesetzlich vorgeschriebene Tierversuche bei der Arzneimittelzulassung oder Tier-versuche zu diagnostischen Zwecken, dürfen nun auch erst nach behördlicher Genehmigung durchgeführt werden. Für diese Versuche ist ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren vorge-sehen. Überdies wurde im Rahmen der Rechtsänderung die behördliche Prüfkompetenz im Genehmigungsverfahren gestärkt.

Die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte des Regierungspräsidiums Darmstadt prüfen jeden An-trag auf Genehmigung zur Durchführung von Tierversuchen auf Unerlässlichkeit und ethische Ver-tretbarkeit der Versuche, ob der beantragte Versuchszweck nicht auch durch den Einsatz alterna-tiver Methoden ohne den Einsatz von Tieren oder mit einer geringeren Anzahl an Tieren erreicht werden kann und wie sich die Belastungen für die Tiere minimieren lassen.

Bei Entscheidungen über die Genehmigung von Tierversuchen wird das Regierungspräsidium 
von einer ehrenamtlichen und unabhängigen Sachverständigen-Kommission ("Tierversuchs-kommission"), bestehend aus Vertretern von Tierschutzorganisationen und Fachwissenschaft-
lern, unterstützt und beraten.

Hessen schreibt alle zwei Jahre zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsme-thoden einen Tierschutz-Forschungspreis aus. Der Preis soll dazu beitragen, die Anzahl und das Leiden von Versuchstieren in der wissenschaftlichen Forschung und Lehre sowie der Herstellung biomedizinischer Produkte zu verringern.

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