© Ulrich Mueller / Shutterstock 08.03.2022 Lärm, Luft, Strahlen Anlagensicherheit Der Geltungsbereich der Störfall-Verordnung stellt auf das Vorhandensein von gefährlichen Stoffen in Betriebsbereichen ab. Die gefährlichen Stoffe sind in einer Liste zusammengestellt.
© Evonik Goldschmidt Rewo GmbH 08.03.2022 Umwelt und Energie Lärm, Luft, Strahlen Als schädliche Umwelteinwirkungen werden Immissionen dann bezeichnet, wenn sie Schäden (z. B. für die Gesundheit), erhebliche (Vermögens-) Nachteile oder erhebliche Belästigungen hervorrufen können.