Aufnahme einer Windkraftanlage aus der Luft, im Hintergrund sieht man Felder im Sonnenschein

Regierungspräsidium Darmstadt

Regionalversammlung entscheidet über letzte Windkraft-Flächen

Was vor vielen Jahren begann, kommt nun auch im Regierungsbezirk Darmstadt zu einem vorläufigen Abschluss: Die Regionalversammlung Südhessen (RVS) hat am heutigen Freitag in der Flörsheimer Stadthalle über die letzten Flächen im Bezirk hinsichtlich der Windkraft-Nutzung entschieden. Damit ist der Weg frei zur Änderung des Teilplans Erneuerbare Energien, der den geltenden Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan ergänzt.

Der Regionalplan Südhessen/Regionale Flächennutzungsplan 2010 traf seinerzeit keine Aussagen zur Nutzung der Windenergie. Um deren Ausbau in Zukunft zu steuern, sollten Regionalplan/Flächennutzungsplan durch das Regierungspräsidium Darmstadt als Obere Landesplanungsbehörde beziehungsweise durch den Regionalverband Frankfurt/Rhein-Main um einen Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) ergänzt werden. Nach mehreren Runden intensiver Öffentlichkeitsbeteiligung wurde der TPEE 2019 von der RVS im Sommer 2019 für einen Großteil des Regierungsbezirks (99,2 Prozent der Gesamtfläche) beschlossen. Er gilt seit März 2020. Über die verbleibenden Flächen – die sogenannten Weißflächen – sollte zeitnah in einem Änderungsverfahren entschieden werden.

Konkret ging es bei den „Weißflächen“ noch um rund 0,8 Prozent der Fläche des Regierungsbezirks. Damit werden weitere 0,1 Prozent für die Windkraft-Nutzung ausgewiesen. Dem Entwurf des Regierungspräsidiums nach Auswertung aller Einwendungen im Zuge der letzten Offenlage-Runde schloss sich nach der Verbandskammer (VK) des Regionalverbands FrankfurtRheinMain nun auch die RVS an. Insgesamt sind nach dem heutigen Beschluss nun rund 1,5 Prozent Südhessens als Vorranggebiet für die Windkraft vorgesehen. Insgesamt gibt es damit nun 122 Vorranggebiete mit 11.175 Hektar.

Im übrigen Regierungsbezirk ist der Bau von Windkraft-Anlagen nach dem TPEE ausgeschlossen. Die bereits erteilten Genehmigungen bleiben davon unberührt.

Das Regierungspräsidium Darmstadt wird nun gemäß den Beschlüssen der RVS und der VK die Genehmigungsexemplare mit allen einzureichenden Unterlagen ausfertigen und anschließend gemeinsam mit dem Regionalverband der hessischen Landesregierung zur Genehmigung vorlegen.

Hintergrund

Regionalpläne dienen der Steuerung der räumlichen Entwicklung. Sie machen Vorgaben für die Flächennutzung und setzen damit den planerischen Rahmen für die räumliche Entwicklung einer Region. Das Regierungspräsidium Darmstadt erarbeitet als Geschäftsstelle der Regionalversammlung Südhessen die Entwürfe für den Regionalplan. Mehr Infos zur erste Änderung „Erste Änderung Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien 2019“.