Der Entwurf dafür hatte Ende vergangenen Jahres offengelegen. Bis zum 31. Dezember konnten Stellungnahmen beim Regierungspräsidium Darmstadt oder beim Regionalverband FrankfurtRheinMain eingereicht werden. Knapp 600 Einwendungen gingen ein – deutlich weniger als bei vorangegangenen Offenlage-Runden zur Aufstellung des Plans. Das Regierungspräsidium und der Regionalverband werteten diese aus. Gegenüber dem Entwurf vom Herbst 2020 gab es nur wenige Änderungen.
Das vor gut einem Jahr angestoßene Änderungsverfahren betrifft rund 0,8 Prozent der Fläche Südhessens und tangiert rund 100 Vorranggebiete beziehungsweise Teilflächen des Plans zur Steuerung des Windkraft-Ausbaus. Die Verbandskammer beim Regionalverband wird sich ebenfalls im Juni mit den Plänen für ihren Teil der Flächen befassen. Sofern beide Gremien die jeweiligen Entwürfe beschließen, werden die Änderungen der hessischen Landesregierung zeitnah zur Genehmigung vorgelegt. Diese ergänzen dann den Teilplan für Südhessen, der bereits seit dem vergangenen Jahr in Kraft ist.
Der geltende Regionalplan Südhessen / Regionale Flächennutzungsplan 2010 traf keine Aussagen zur Windenergienutzung. Daher werden im Teilplan Vorranggebiete festgelegt, außerhalb derer die Errichtung von Anlagen ausgeschlossen ist.
Die Karten des ersten Änderungsverfahrens (sogenannte Weißflächen) können auf der Website des Regierungspräsidiums eingesehen werden.