© RPDA 21.06.2023 RPDA Pressemitteilung Gefahrenabwehr Geldwäscheprävention: Neue Auslegungs- und Anwendungshinweise Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat die Neufassung der Auslegungs- und Anwendungshinweise der Länder der Bundesrepublik Deutschland zum Geldwäschegesetz veröffentlicht.
© RPDA 14.03.2022 Gefahrenabwehr Geldwäsche Das Regierungspräsidium Darmstadt ist in Südhessen die zuständige Aufsichtsbehörde für die Durchführung des Geldwäschegesetzes im Nichtfinanzsektor.
© VisionPics / Pixabay 14.03.2022 Geldwäsche Risikomanagement Nicht alle Unternehmen brauchen die gleiche Risikovorsorge, um sich vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu schützen. Darum richten sich die gesetzlichen Anforderungen nach den Gefahren aus.
© RPDA 12.05.2023 RPDA Pressemitteilung Gefahrenabwehr Geldwäscheprävention: Komplexe nationale Aufgabe Über 100 Fachleute aus 15 Bundesländern sind dieses Jahr zur 13. Tagung des „Darmstädter Arbeitskreises Geldwäscheprävention“ zusammengekommen.
© Pixel-Shot / Adobe Stock 14.03.2022 Geldwäsche Newsletter Mit unserem Newsletter informieren wir Sie in unregelmäßigen Abständen über Neuigkeiten zum Themenkomplex Geldwäscheprävention.
© soniacri / Adobe Stock 14.03.2022 Risikomanagement Länder mit erhöhtem Risiko Gemäß § 15 Absatz 1 und 2 Geldwäschegesetz haben Verpflichtete zusätzlich zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten bestimmte verstärkte Sorgfaltspflichten zu erfüllen, wenn ein höheres Risiko vorliegt.
© bertholdbrodersen / Pixabay 14.03.2022 Geldwäsche Hinweisgebersystem, Bekanntmachungen Nach § 53 Abs. 1 des Geldwäschegesetzes sind die Aufsichtsbehörden verpflichtet, ein System zur Annahme von Hinweisen zu potenziellen oder tatsächlichen Verstößen gegen dieses Gesetz einzuführen.
© RPDA 28.03.2022 Geldwäsche Darmstädter Arbeitskreis Geldwäscheprävention Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind globale Themen von hoher wirtschaftlicher, aber auch sicherheitspolitischer Bedeutung.