Kommunalaufsicht

Kommunen und Sparkassen

Das Regierungspräsidium Darmstadt ist unmittelbare Rechtsaufsichts- und Finanzaufsichtsbehörde über

  • die zehn Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Hochtaunus, Main-Kinzig, Main-Taunus, Odenwald, Offenbach, Rheingau-Taunus und Wetterau
  • die kreisfreien Städte Darmstadt und Offenbach am Main
  • die Städte mit über 50.000 Einwohnern (Sonderstatusstädte) Bad Homburg vor der Höhe, Hanau und Rüsselsheim am Main
  • sowie 33 kommunale Zweckverbände.

Darüber hinaus ist die Finanzaufsicht über einige kreisangehörige Kommunen auch nach Beendigung des Schutzschirms noch beim Regierungspräsidium Darmstadt verblieben.

Die Kommunalaufsicht nimmt außerdem die Aufgabe als obere Aufsichtsbehörde über die weiteren kreisangehörigen Städte und Gemeinden ohne Sonderstatus wahr.

Die Kommunalaufsicht wird im öffentlichen Interesse ausgeübt und ist insbesondere im Hinblick auf die kommunalen Finanzen von erheblicher Bedeutung für die Handlungsmöglichkeiten der Gebietskörperschaften. So unterliegen unter anderem die genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltssatzung beziehungsweise der Wirtschaftspläne der Gebietskörperschaften und deren Eigenbetrieben dem Genehmigungsvorbehalt der kommunalen Finanzaufsicht, die dabei insbesondere den Erhalt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gewährleisten soll.

Um sicherzustellen, dass die Gebietskörperschaften ihren Aufgaben nachkommen können, werden sie im Rahmen der Aufsichtsführung beraten und unterstützt, ohne dass hierbei in das Recht der kommunalen Selbstverwaltung eingegriffen wird.

Darüber hinaus kann sich die Kommunalaufsicht jederzeit über alle Angelegenheiten unterrichten; sie verfügt erforderlichenfalls über Beanstandungs-, Anweisungs- und weitere Eingriffsrechte. Die Schutz- und Beratungsfunktion der Kommunalaufsicht hat grundsätzlich Vorrang vor der Eingriffsfunktion.

Im Rahmen der Zuständigkeit wird die Dienstaufsicht über kommunale Wahlbeamte ausgeübt.

Im Rahmen ihrer Befugnisse und im Interesse der Allgemeinheit kann die Kommunalaufsicht prüfen, ob eindeutige und schwerwiegende kommunale Rechtsverstöße vorliegen und bei Bedarf die erforderlichen Maßnahmen dagegen einleiten. Daneben werden die Fachaufsichtsdezernate der Behörde, beispielsweise im Bereich des Abfall-, Bau- , Wasser-, Immissionsschutz-, Naturschutz- und Polizeirechts in kommunalrechtlichen Fragen beraten und unterstützt.

Die Kommunalaufsicht zahlt Mittel des kommunalen Finanzausgleichs aus, bearbeitet Anträge für die Abteilungen B und C des Hessischen Investitionsfonds sowie im Zuweisungsverfahren zum Landesausgleichsstock und nimmt Aufgaben im Zusammenhang von Gemeindenamen und Gemeindegrenzen wahr.

Im Rahmen der Sparkassenaufsicht wird die staatliche Rechtsaufsicht über öffentlich-rechtliche Sparkassen wahrgenommen, deren Träger Landkreise, Städte, Gemeinden oder Zweckverbände sind.

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