© Brian Jackson / AdobeStock 19.03.2024 RPDA Pressemitteilung Gewässerschutz Weltwassertag 22. März: RP weist auf Arbeit für Ressourcenschutz hin Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt wacht als Obere Wasserbehörde über den Gewässerschutz in Südhessen – zum Jahrestag der Ressource Wasser weist die Behörde auf ihre Arbeit für Nachhaltigkeit hin.
© RPDA 05.03.2024 RPDA Pressemitteilung Hochwasserschutz RP schult THW in Deichverteidigung Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat die Ortsgruppe Rüsselsheim des Technischen Hilfswerks (THW) am Wochenende in Biebesheim am Rhein in der Deichverteidigung geschult.
© HZD 28.04.2022 Umweltrecht 16.08.2023: Fortschreibung Liste der Staustufen und sonstigen Querverbauungen zur Wasserkraftnutzung IV/F 41.2 - 79 k 02/15 - Veröffentlichungszeitraum: 16.08.2023 - unbefristet
© Daniel Jedzura / Shutterstock 08.03.2022 Gewässer- und Bodenschutz Wasserrahmenrichtlinie Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie fordert, den guten Zustand des Grundwassers und der Oberflächengewässer herzustellen und zu erhalten, daher sind Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme.
© hedgehog94 / Shutterstock 08.03.2022 Wassergefährdende Stoffe Überwachung Alle anzeigepflichtige Anlagen sind im Auftrag des Betreibers vor Inbetriebnahme und ggf. wiederholend in Abständen von 2,5 oder 5 Jahren sowie bei Stilllegung zu überprüfen.
© ds_30 / Pixabay 08.03.2022 Wassergefährdende Stoffe Eignungsfeststellung Voraussetzung zur Verwendung seriengefertigter Anlagen oder Anlagenteile ist deren Zulässigkeit nach Baurecht, die eine wasserbehördliche Zulassung einschließt.
© firemanYU / iStock 08.03.2022 Wassergefährdende Stoffe Betriebsstörung Der Betreiber muss uns auftretende Betriebsstörungen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen mit möglichen Auswirkungen auf Boden, Gewässer oder Abwasseranlagen mitteilen.
© FelixMittermeier / Pixabay 08.03.2022 Wassergefährdende Stoffe Anzeige Die Inbetriebnahme oder wesentliche Änderung aller unterirdischen sowie bedeutenden oberirdischen Anlagen zum Umgang mit flüssigen wassergefährdenden Stoffen sind beim Regierungspräsidium anzuzeigen.