© HZD 10.03.2022 StVZO Großraum- und Schwerverkehr Unter Großraum- und Schwerverkehr versteht man den Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich zugelassenen Grenzen überschreiten.
© HZD 10.03.2022 StVZO Fahrzeuge mit Einschränkungen Hierunter fallen beispielsweise Müllfahrzeuge mit Frontladeeinrichtungen bei Überkopfladern und Gabelstapler mit Fronthubmasten.
© HZD 10.03.2022 StVZO Erprobungsfahrzeuge Die Hersteller und Entwickler von Fahrzeugkomponenten sind, vor der Einführung neuer Produkte, darauf angewiesen die Tauglichkeit ihres Produkts auch unter normalen Verkehrsbedingungen zu erproben.
© HZD 10.03.2022 StVZO Betriebserlaubnis Wenn Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden sollen, die nicht den nationalen oder europäischen, Bau- und Betriebsvorschriften entsprechen, ist eine Einzelbetriebserlaubnis nötig
© HZD 10.03.2022 StVZO Autotransportzüge Autotransportzüge befördern im Regelfall nicht zugelassene Fahrzeuge. Hierfür wird eine Ausnahmegenehmigung benötigt.
© HZD 10.03.2022 StVZO Ausnahmegenehmigungen Nach § StVZO benötigt man eine Ausnahmegenehmigung für jedes Fahrzeug, das im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden soll und nicht in vollem Umfang den Bau- und Betriebsvorschriften entspricht.
© VRD / Adobe Stock 10.03.2022 Straßenverkehr Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen müssen bei der Inbetriebnahme im öffentlichen Straßen- und Verkehrsraum den Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO entsprechen.